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Bekanntmachung der Zuteilungsregeln

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Hannover
International Securities Identification Number (ISIN) DE0005146807
WKN 514 680
Common Code 027126324
Börsenkürzel DEX
Bekanntmachung der Zuteilungsregeln für das Angebot an Privatanleger

Die Zuteilung im Rahmen des Angebots an Privatanleger erfolgte unter Beachtung der Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger, die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden. Bei der Zuteilung wurden nur solche Kaufangebote berücksichtigt, die den Bedingungen des Verkaufsangebots vom 24. Oktober 2006 entsprechen.
Zuteilung an Privatanleger
Privatanlegern wurden rund 5,9% des Platzierungsvolumens von insgesamt 1.132.610 Aktien (einschließlich der 102.965 Aktien aus der den Konsortialbanken eingeräumten Mehrzuteilungsoption, zusammen das „Platzierungsvolumen“) zugeteilt.
Zuteilungsverfahren
Aufgrund der Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung nicht sämtliche Kaufangebote von Privatanlegern berücksichtigt werden. Die Zuteilung an Privatanleger erfolgte aufgrund eines Losverfahrens, wobei jedes vierte Kaufangebot berücksichtigt wurde. Den so ausgewählten Kaufangeboten wurden 30% der gewünschten Aktien zugeteilt, wobei immer auf eine volle Aktienanzahl abgerundet wurde. Jede Zuteilung belief sich dabei auf mindestens 10 Aktien und maximal 200 Aktien. Die Zuteilung erfolgte nach einheitlichen Kriterien für alle Konsortialbanken, ihre angeschlossenen Institute und den Selling Agent.
Mehrzuteilung
Die Konsortialbanken haben von ihrem Recht, neben den bis zu 850.000 zu platzierenden Aktien der Gesellschaft aus einer Kapitalerhöhung und den bis zu 179.645 zu platzierenden Aktien aus dem Eigentum der Veräußernden Aktionäre, bis zu 102.965 weitere Aktien aus der ihnen eingeräumten Mehrzuteilungsoption an Anleger zuzuteilen, in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Hannover, Frankfurt, London, im Oktober 2006

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